Am 12. September 2018 haben die Abgeordneten der EU dem umstrittenen
Artikel 13 der EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht zugestimmt. Viele Kritiker sind
der Meinung, dass dies das Ende des frei zugänglichen Internets sei. Noch vor
der Europawahl im Mai 2019 sollen die Vorschläge umgesetzt werden. Es haben
sich schon viele Personen zum Artikel 13 geäußert, wie der Erfinder der
HTML-Websites Tim Berners-Lee und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. Sie schrieben
in einem öffentlichen Brief, dass Artikel 13 das ,,Internet zu einem Raum der
Überwachung“ machen würde. Die Leiterin der Internetplattform ,,YOU TUBE“ hat
angedroht, ihre Website 2019 zu löschen. Schuld an diesen Ereignissen ist die
neue Gesetzgebung zum Urheberrecht. Der Entwurf trägt den Namen: ,,Vorschlag
für eine Direktive des Europäischen Parlaments und des EU-Rats zum Urheberrecht
im digitalen Markt“. Der Artikel bedeutet zusammengefasst: ,, Große Websites
müssen User-Uploads
(Videos, etc.) so schützen, dass sie nicht illegal kopiert werden können.
Dafür müssen Mechanismen erstellt werden, die Inhalte erkennen und verarbeiten
können. Deshalb müssen die Dienstanbieter den Rechtsinhabern Rechenschaft
ablegen. Die Dienstleister Stellen einrichten, an die sich Nutzer wenden
können, wenn sie Fragen oder Beschwerden haben“. Das bedeutet für Portale und
Nutzer, dass alle Inhalte und Daten durchsucht und ausgewertet werden müssen, um
Urheberrechtsverstöße zu vermeiden. Für jeden Verstoß muss aber die Plattform,
nicht der User, der gegen das Gesetz verstoßen hat, haften.
Deshalb ist Artikel 13 so umstritten.
Anmerkung der Redaktion: Momentan ist die Umsetzung des Artikels unklar, siehe Link.
Von: Gerrit Echternkamp